AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

T.I. Reinigung & Transport

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen T.I. Reinigung & Transport, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und seinen Kunden, nachfolgend „Auftraggeber“ genannt.
  2. Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen:
  • Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen
  • Keller-, Dachboden- und Garagenräumungen
  • Reinigungsarbeiten rund um Haus, Wohnung und Grundstück
  • Fassaden- und Dachreinigung
  • Gartenpflege und Außenarbeiten
  • Außenversiegelung und Oberflächenschutz
  • Winterdienst
  • Kleintransporte und Umzüge
  • sowie vergleichbare und individuell vereinbarte Dienstleistungen.
  1. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB.


§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt oder einen Auftrag verbindlich erteilt und dieser vom Auftragnehmer bestätigt wird.
  3. Eine Beauftragung kann insbesondere schriftlich, per E-Mail, telefonisch, über die Website oder über andere Kommunikationswege erfolgen.
  4. Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung ist die jeweilige Auftragsbestätigung bzw. das individuelle Angebot.
  5. Angaben des Auftraggebers über Flächen, Mengen, Volumen, Verschmutzungsgrad, Räumungsgut, Zugänglichkeit oder sonstige für die Kalkulation relevante Umstände müssen vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.


§ 3 Preise und Kostenvoranschläge

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise.
  2. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise einschließlich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
  3. Angebote und Kostenschätzungen beruhen auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Umständen.
  4. Stellt sich bei Beginn oder Durchführung der Arbeiten heraus, dass der tatsächliche Arbeitsumfang aufgrund nicht erkennbarer oder vom Auftraggeber nicht mitgeteilter Umstände erheblich vom ursprünglich angenommenen Umfang abweicht, wird der Auftraggeber hierüber informiert.
  5. Zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden nur nach entsprechender Vereinbarung zusätzlich ausgeführt und berechnet.
  6. Zusätzliche Kosten können insbesondere entstehen durch nicht vorhersehbaren Mehraufwand, erheblich größere Mengen an Räumungsgut, Sondermüll, erschwerte Zugänglichkeit, fehlende Park- oder Zufahrtsmöglichkeiten oder zusätzliche vom Auftraggeber gewünschte Leistungen.


§ 4 Termine und Ausführung

  1. Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit verbindlich eingehalten.
  2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, extremer Witterungsverhältnisse, Krankheit, behördlicher Maßnahmen, Verkehrsbehinderungen, technischer Ausfälle oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände berechtigen zu einer angemessenen Verschiebung des Termins.
  3. Witterungsabhängige Arbeiten, insbesondere Dach- und Fassadenreinigungen, Außenversiegelungen, Gartenarbeiten und Winterdienst, dürfen verschoben oder unterbrochen werden, wenn eine fachgerechte oder sichere Durchführung aufgrund der Wetterverhältnisse nicht möglich ist.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung des Auftrags geeignete Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
  2. Erforderliche Schlüssel, Zugangscodes, Genehmigungen sowie Wasser- und Stromanschlüsse sind, soweit für die vereinbarte Leistung erforderlich, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
  3. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf besondere Gefahren, empfindliche Materialien, verdeckte Leitungen, instabile Bauteile oder sonstige Besonderheiten hinzuweisen.
  4. Verzögerungen und zusätzlicher Aufwand, die aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zusätzlich berechnet werden, soweit der Auftraggeber diese zu vertreten hat.


§ 6 Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen

  1. Bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen bestimmt der Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten eindeutig, welche Gegenstände entfernt und welche Gegenstände behalten werden sollen.
  2. Gegenstände, die vom Auftraggeber zur Räumung oder Entsorgung freigegeben wurden, dürfen vom Auftragnehmer entfernt und – soweit vereinbart – einer ordnungsgemäßen Entsorgung, Verwertung oder Wiederverwendung zugeführt werden.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, persönliche Dokumente, Bargeld, Schmuck, Datenträger, Wertgegenstände und sonstige Gegenstände, die nicht entfernt werden sollen, vor Beginn der Arbeiten zu sichern oder eindeutig zu kennzeichnen.
  4. Der Auftraggeber versichert, zur Beauftragung der Räumung und zur Verfügung über die betreffenden Gegenstände berechtigt zu sein.
  5. Gefährliche Stoffe, Chemikalien, Asbest, Schadstoffe, medizinische Abfälle oder sonstige besonders zu behandelnde Stoffe müssen dem Auftragnehmer vor Auftragserteilung mitgeteilt werden.
  6. Kosten für Sonderentsorgungen, die bei der ursprünglichen Kalkulation nicht erkennbar waren, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.


§ 7 Reinigungsarbeiten

  1. Der Auftragnehmer führt Reinigungsarbeiten fachgerecht entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang durch.
  2. Ein bestimmtes optisches Ergebnis kann insbesondere bei alten, beschädigten, stark verwitterten oder dauerhaft verfärbten Oberflächen nur geschuldet werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Normale Abnutzung, Materialalterung, dauerhafte Verfärbungen oder bereits vorhandene Schäden stellen keinen Mangel der Reinigungsleistung dar.
  4. Bei besonders empfindlichen oder vorgeschädigten Oberflächen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf entsprechende Besonderheiten hinzuweisen, soweit diese nicht offensichtlich sind.


§ 8 Dach-, Fassaden- und Außenreinigung

  1. Bei Dach-, Fassaden- und sonstigen Außenreinigungen kann das Ergebnis abhängig von Material, Alter, Zustand, Verschmutzung und Vorschäden unterschiedlich ausfallen.
  2. Bereits vorhandene Schäden, beispielsweise lockere Dachziegel, Risse, poröse Fugen, beschädigte Beschichtungen oder undichte Stellen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Auftragnehmers.
  3. Erkennt der Auftragnehmer während der Arbeiten Umstände, die eine sichere oder fachgerechte Durchführung verhindern, kann die Arbeit bis zur Klärung unterbrochen werden.


§ 9 Garten- und Außenarbeiten

  1. Gartenpflege und Außenarbeiten werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang durchgeführt.
  2. Ein bestimmter zukünftiger Zustand oder das Anwachsen, die Entwicklung oder dauerhafte Gesundheit von Pflanzen wird nur garantiert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf nicht erkennbare Leitungen, Bewässerungssysteme, Kabel oder sonstige unterirdische Einrichtungen hinzuweisen, soweit ihm diese bekannt sind.


§ 10 Winterdienst

  1. Umfang, Einsatzfläche und gegebenenfalls Einsatzzeiten des Winterdienstes ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
  2. Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Durchführung des Winterdienstes, nicht jedoch die dauerhafte Schnee- oder Eisfreiheit der betreuten Fläche.
  3. Bei anhaltendem Schneefall, Eisregen oder außergewöhnlichen Wetterbedingungen kann eine erneute Glättebildung unmittelbar nach Durchführung der Arbeiten nicht ausgeschlossen werden.
  4. Gesetzliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder sonstigen Verantwortlichen werden nur in dem Umfang übernommen, wie dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.


§ 11 Kleintransporte und Umzüge

  1. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Auftragserteilung über besonders schwere, sperrige, zerbrechliche oder hochwertige Gegenstände zu informieren.
  2. Gegenstände müssen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, transportfähig vorbereitet sein.
  3. Besonders empfindliche Gegenstände sowie Bargeld, Schmuck, wichtige Dokumente und sonstige außergewöhnlich wertvolle Gegenstände sind vom Auftraggeber grundsätzlich selbst zu sichern und zu transportieren, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die angegebenen Abhol- und Lieferorte zugänglich sind und erforderliche Genehmigungen oder Halteverbotszonen rechtzeitig organisiert wurden, soweit deren Beschaffung nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer übernommen wurde.


§ 12 Abnahme und Beanstandungen

  1. Der Auftraggeber soll die ausgeführten Arbeiten nach Fertigstellung prüfen.
  2. Offensichtliche Beanstandungen sollen dem Auftragnehmer möglichst unverzüglich mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann.
  3. Gesetzliche Mängelrechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
  4. Dem Auftragnehmer ist grundsätzlich Gelegenheit zu geben, berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, soweit eine Nachbesserung möglich und gesetzlich vorgesehen ist.


§ 13 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  3. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Für bereits vor Beginn der Arbeiten vorhandene Schäden oder Mängel übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.
  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, soweit der Auftragnehmer den Schaden nicht selbst zu vertreten hat.


§ 14 Terminabsagen und vergebliche Anfahrten

  1. Kann ein vereinbarter Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, soll dieser den Auftragnehmer so früh wie möglich informieren.
  2. Wird ein verbindlich vereinbarter Termin kurzfristig abgesagt oder ist die Durchführung vor Ort aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen nicht möglich, kann der Auftragnehmer die tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten sowie einen angemessenen Ausfall verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
  3. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.


§ 15 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
  2. Soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang fällig.
  3. Bei größeren oder besonders material- bzw. entsorgungsintensiven Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Abschlagszahlung vereinbart werden.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Die vereinbarte Zahlung kann, soweit angeboten, per Überweisung, Kartenzahlung, Barzahlung oder über andere vom Auftragnehmer bereitgestellte Zahlungsmethoden erfolgen.


§ 16 Eigentum und zurückgelassene Gegenstände

Gegenstände, die ausdrücklich von der Räumung ausgeschlossen wurden, verbleiben im Eigentum und in der Verantwortung des Auftraggebers.

Eine Übertragung des Eigentums an verwertbaren Gegenständen auf den Auftragnehmer erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.


§ 17 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich der gesetzlich erforderlichen Informationen.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der vereinbarten Dienstleistung bereits während einer bestehenden Widerrufsfrist begonnen wird, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.


§ 18 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.


§ 19 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart werden.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

T.I. Reinigung & Transport
Ibrahim Taubhorn
Überseetor 25
28217 Bremen
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Kontakt@ti-reinigung.com